
Besteuerung von Edelmetallen – Das Wichtigste auf einen Blick
- Physisches Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei
- Silber, Platin, Palladium sind mehrwertsteuerpflichtig
- Silbermünzen verfügen teilweise über günstige Differenzbesteuerung
Seit 1993 ist Gold bereits von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu zählen neben Goldbarren in sämtlichen Größen auch Goldanlagemünzen. 2014 wurde hingegen die 7 %-Steuer auf Silber gestrichen und die volle Mehrwertsteuer von 19 % erhoben. Allerdings gibt es beim Kauf von Silber noch eine Art „Steuerschlupfloch“ – die so genannte Differenzbesteuerung.
Gold ist steuerfrei: Münzen und Barren mehrwertsteuerfrei kaufen
Kaufen Sie Anlagegold, ist dieses von der Mehrwertsteuer befreit. Das heißt, es muss keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % gezahlt werden. Dies ist im Artikel § 25c „Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold“ geregelt. Käufer von Gold kommen somit in den Genuss steuerlicher Vorteile.
Anlagegold steuerfrei – Folgende Kriterien gelten:
- Goldmünzen: Anlagegoldmünzen sind steuerfrei, wenn diese einen Goldanteil von mindestens 900/1.000 besitzen/enthalten. Zudem müssen die Goldmünzen im jeweiligen Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sein und der Nennwert darf nicht höher als 80 % über dem Gewicht des enthaltenen Goldes liegen, um Gold steuerfrei erwerben zu können.
- Goldbarren in jeglicher Gewichtsklasse als Anlagegold sind mehrwertsteuerfrei, wenn der Feingehalt 995/1.000 oder höher aufweist.
Auch beim Verkauf von Gold gibt es Steuervorteile. Der aus dem Goldverkauf gewonnene Betrag gilt als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EstG). Beträgt die Haltefrist über 1 Jahr, sind die Gewinne aus dem Verkauf von Goldmünzen und Goldbarren steuerfrei, die Einkommenssteuer entfällt.
Gold steuerfrei kaufen bei Golden Gates
Sowohl die Anlagegoldmünzen von Golden Gates Edelmetalle AG als auch die verfügbaren Goldbarren erfüllen diese Bedingungen und können demnach ohne Mehrwertsteuer gekauft werden.
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Mehrwertsteuer auf Silber – 19 % Umsatzsteuer beim Kauf von Silber, Platin und Palladium
Silber, Platin und Palladium können gemäß § 25a Umsatzsteuergesetz nicht steuerfrei erworben werden. Egal ob in Münz- oder Barrenform, beim Kauf von Weißmetallen fallen zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer an. Allerdings gibt es beim Silberkauf einen vollkommen legalen Weg, um diese 19 % zu umgehen – die Differenzbesteuerung.
Die Differenzbesteuerung bei Silber:
Kurz und knapp erkärt
Beim Handel mit Edelmetallen soll die Differenzbesteuerung vermeiden, dass beim Wiederverkauf eines Gegenstandes erneut die volle Umsatzsteuer anfällt. Die Differenzbesteuerung macht es möglich, dass nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert wird. Allerdings sind diverse Voraussetzungen nötig, um die Differenzbesteuerung bei Edelmetallen anwenden zu können.
- für den Endkunden entfällt die 19 % Mehrwertsteuer
- kann nur bei Silbermünzen und Münzbarren angewendet werden
- gilt jedoch nur für Münzen und Münzenbarren aus einem Nicht-EU-Land
Die volle Mehrwertsteuer wird fällig beim Kauf von Silber, Platin und Palladium.
Steuervorteile beim Kauf von Silber
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Eine weitere steuerfreie Alternative: Zollfreilager - Was ist das?
Nicht alle Anleger möchten Ihre Edelmetalle zu Hause lagern, sondern greifen stattdessen auf Zollfreilager zurück. Dabei handelt es sich um ein Warenlager bzw. eine Hochsicherheitsanlage. Dieses dient dem Zweck der unversteuerten und unverzollten Lagerung von Edelmetallen. Aber auch andere wertvolle Güter, wie Kunstwerke oder Weine werden dort gelagert. Für Anleger sind hauptsächlich die Zollfreilager in der Schweiz interessant.
Sie interessieren sich für die Lagerung von Weißmetallen in Zollfreilagern? Es gilt dabei zu beachten, dass das jeweilige Warenlager Ihnen jederzeit Ihre Güter zur Verfügung stellen kann. Zudem sollten die Güter durch den Betreiber des Zollfreilagers versichert sein. Zu guter Letzt kann auch ein Wirtschaftsprüfer die Bestände regelmäßig prüfen, ebenso ist ein beglaubigter Depotauszug sinnvoll. Übrigens: wir von Golden Gates bieten Ihnen eine versicherte und durch Wirtschaftsprüfer geprüfte Gold- und Silberlagerung.
Tipps: Steuervorteile beim Edelmetallkauf
- Gold kaufen: Die Mehrwertsteuer entfällt beim Kauf von Anlagegold – Im Vergleich zu anderen Edelmetallen.
- Angebote nutzen: Günstige Differenzbesteuerung (7 %) bei Silbermünzen und anderen Edelmetallen prüfen.
- Mehrwertsteuer komplett umgehen: Zollfreilager nutzen.
- Spekulationssteuer vermeiden: Haltfrist von 1 Jahr einhalten.

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